So arbeiten wir – schwarz auf weiß.
Unser Leistungskonzept ist die Grundlage für die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI und der AnFöVO NRW beim Kreis Unna. Hier lesen Sie das Wichtigste in Kürze – das vollständige Konzept und unser Kinderschutzkonzept können Sie unten herunterladen.

„Damit Ihr Zuhause ein Zuhause bleibt.“
Unsere Angebote sollen pflegebedürftigen Menschen ermöglichen, so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause zu leben – und pflegende Angehörige spürbar entlasten. Fünf Grundsätze bestimmen jeden Einsatz:
Ressourcenorientierung
Wir tun nicht für die Menschen, was sie selbst können – wir unterstützen sie darin, es weiterhin zu tun.
Personenzentrierung
Biografie, Gewohnheiten, Tagesform und Wünsche bestimmen Inhalt und Ablauf jedes Einsatzes.
Kontinuität
Feste Bezugspersonen und verlässliche Termine schaffen Vertrauen – besonders bei Demenz und bei Kindern.
Niedrigschwelligkeit
Kurze Wege, verständliche Verträge, transparente Preise, keine Mindestlaufzeiten.
Vernetzung
Wir kennen die Hilfelandschaft vor Ort und vermitteln aktiv weiter – ohne selbst Pflegeleistungen zu erbringen.
Klare Abgrenzung
Körperbezogene Pflege und Behandlungspflege gehören nicht zu unseren Leistungen. Erkennen wir einen solchen Bedarf, beraten wir zu zugelassenen Pflegediensten Ihrer Wahl.
Unsere Angebote richten sich an alle Adressatengruppen.
Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen
- Mobilitätseinschränkung, Folgen von Schlaganfall, Multiple Sklerose, Parkinson, chronische Erkrankungen
- Hauswirtschaft, Begleitung außer Haus, Organisation von Hilfen; Abstimmung mit Pflegedienst und Therapeuten
Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
- Demenz in allen Stadien, geistige Behinderung, erworbene Hirnschädigung
- Biografiearbeit, Tagesstruktur, Beaufsichtigung, feste Bezugsperson, demenzsensible Gruppen
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
- Depression, Angststörungen, Psychosen in stabiler Phase, Suchterkrankungen
- Motivierende Alltagsbegleitung, Struktur, Begleitung zu Behörden und Ärzten, Krisenplan
Pflegende Angehörige und Nahestehende
- Ehepartner, Kinder, Eltern pflegebedürftiger Kinder, Nachbarn mit Pflegeverantwortung
- Beratung, Entlastungsgespräche, Angehörigengruppe „Zeit für mich“, Vertretung in Betreuung und Haushalt
Kinder und Jugendliche mit Pflegebedarf
- Kinder mit Behinderung, chronischer Erkrankung, Entwicklungsverzögerung, nach Intensivtherapie
- Pädagogisch und pflegefachlich qualifiziertes Personal, Kinderschutzkonzept, enge Elternarbeit, erweiterte Führungszeugnisse
Finanzierung
Voraussetzung für den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (derzeit 131 € monatlich) ist ein Pflegegrad 1 bis 5 und häusliche Pflege. Ohne Pflegegrad oder bei ausgeschöpftem Budget gelten dieselben Preise als Selbstzahler. Ab 2027 ist das Sozialraumbudget geplant – mehr zur Reform.
Alle Angebotsformen der AnFöVO – aus einer Hand.
Einzelbetreuung in der Häuslichkeit
- Beaufsichtigung und Anwesenheit zur Entlastung der Pflegeperson
- Tagesstruktur, Training von Alltagskompetenzen, Biografiearbeit, Gedächtnistraining
- Bewegungsförderung, soziale Kontakte, Rituale bei Demenz
- Einsätze in der Regel ab 2 Stunden, bei Bedarf ab 60 Minuten; auch abends und am Wochenende
Betreuungsgruppen (in Planung)
- Demenzsensible Gruppe für ältere Menschen, halbtags oder ganztags
- Freizeit- und Feriengruppe für Kinder und Jugendliche mit Pflegebedarf
- Höchstens 9 Teilnehmende, Betreuungsschlüssel mindestens 1:3, bei hohem Hilfebedarf und Kindergruppen 1:2
- Start nach gesonderter Anerkennung und Nachweis der Räume
Entlastung pflegender Angehöriger
- Entlastungs- und Orientierungsgespräche, Wegweiser durch die Hilfelandschaft
- Praktische Anleitung: Umgang mit Demenz, Kommunikation, Tagesstruktur, Hilfsmittel
- Angehörigengruppe „Zeit für mich“ alle vier Wochen
- Unterstützung bei Anträgen, Vorbereitung auf die Begutachtung, Krisenentlastung
Hilfen bei der Haushaltsführung
- Reinigung der Wohnung im üblichen Umfang, Wäschepflege
- Einkauf und Besorgungen, Apotheke, Post
- Mahlzeiten unter Beachtung von Kostformen und Allergien
- Ordnung und Sicherheit im Haushalt – nach Möglichkeit gemeinsam mit Ihnen
Individuelle Hilfen im Alltag
- Begleitung zu Ärzten, Therapien, Behörden, Einkäufen, Veranstaltungen – auch im Fahrzeug der Alltagshilfe
- Unterstützung bei Post, Formularen, Terminen, Smartphone und Videotelefonie
- Organisation weiterer Hilfen: Essen auf Rädern, Hausnotruf, Fußpflege, Hilfsmittel
- Erinnerung an Termine und selbst gerichtete Medikamente – ohne eigene Medikamentengabe
Angebote für Kinder und Jugendliche
- Spiel-, Beschäftigungs- und Förderangebote, Begleitung zu Kita, Schule, Therapie und Freizeit, Hausaufgabenbegleitung
- Betreuung von Geschwisterkindern als Teil der Entlastung der Eltern
- Orientierungsgespräche zu Pflege-, Kranken-, Eingliederungs- und Jugendhilfe, Elterngruppe
- Nur Personen mit Kinderbezug in der Ausbildung oder Zusatzmodul, erweitertes Führungszeugnis, Kindernotfallschulung, individueller Notfallplan
Vom ersten Anruf bis zur regelmäßigen Auswertung.
Anfrage und Erstgespräch
Kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause durch die verantwortliche Fachkraft oder die Koordination. Wir klären Wünsche, Bedarf, Finanzierung und Ausschlüsse und händigen Konzept, Preisblatt und Vertragsentwurf aus.
Leistungsvereinbarung
Schriftlicher Vertrag mit Leistungsform, Umfang, Zeiten, Preis und Fahrtkosten. Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsende, keine Mindestlaufzeit. Auf Wunsch rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.
Einsatzplanung
Feste Bezugsperson und namentlich benannte Vertretung, die Ihren Haushalt kennt. Der Einsatzplan kommt monatlich; Verschiebungen stimmen wir spätestens am Vortag ab.
Leistung und Dokumentation
Beginn und Ende jedes Einsatzes stehen auf dem Leistungsnachweis, den Sie monatlich unterschreiben. Besonderheiten melden wir an die Fachkraft.
Auswertung
Nach vier Wochen und danach halbjährlich ein Evaluationsgespräch mit der Fachkraft, jährliche Kundenbefragung – und Anpassung, wenn sich etwas ändert.
Verlässlichkeit
Bei kurzfristiger Erkrankung informieren wir Sie bis spätestens zwei Stunden vor dem Einsatz und bieten Vertretung oder einen Ersatztermin binnen 48 Stunden. Fällt ein Einsatz durch unser Verschulden aus, berechnen wir nichts.
Ein Stundenpreis – ohne Zuschläge.
Einheitlicher Preis für alle Leistungen in der Häuslichkeit, ohne Wochenend-, Feiertags- oder Fachkraftzuschlag. Die Preise liegen innerhalb der vom Land NRW veröffentlichten Höchstpreise (Stand 19.02.2026). Alle Leistungen sind umsatzsteuerfrei.
| Leistung | Einheit | Preis |
|---|---|---|
| Einzelbetreuung, Entlastung Pflegender, Haushaltsführung, individuelle Hilfen | je Stunde und Person | 39,50 € |
| Betreuungsgruppe – Einzelstunde | je Stunde und Person | 22,00 € |
| Betreuungsgruppe – halbtags (4 Stunden) | je Tag und Person | 88,00 € |
| Betreuungsgruppe – ganztags (6 bis 8 Stunden) | je Tag und Person | 108,00 € |
| Fahrtkosten Häuslichkeit (Anfahrt) | je Einsatz | 5,00 € |
| Fahrdienst zur Betreuungsgruppe (Hin- und Rückfahrt) | je Tag | 10,00 € |
| Fahrten während eines Einsatzes | je Kilometer | 0,40 € |
| Erstgespräch, Evaluationsgespräche, Bezugspersonenwechsel | – | kostenfrei |
Mindesteinsatz 60 Minuten, danach je angefangene 15 Minuten. Absagen bis 24 Stunden vorher kostenfrei. Rechenbeispiel: wöchentlich zwei Stunden Haushaltsführung = 4 × 79 € + 4 × 5 € Fahrt = 336 € im Monat; davon trägt die Pflegekasse den Entlastungsbetrag von 131 €, der Rest ist Eigenanteil oder wird aus anderen Budgets (z. B. Verhinderungspflege, Sachleistungsumwandlung) gedeckt. Mehr zu Kosten und Budget.
Wer zu Ihnen kommt – und wer dahintersteht.
Qualifikation
- Fachkräfte (Pflege, Kinderkrankenpflege, Erziehung, Heilerziehungspflege, Sozialarbeit, Ergotherapie)
- Betreuungskräfte nach § 53c SGB XI, Pflegeassistenz
- Alltagsbegleiter mit Basisqualifizierung (40 Unterrichtsstunden), Hauswirtschaftskräfte (30 Unterrichtsstunden)
- Zusatzmodul Kinder und Jugendliche (8 Unterrichtsstunden)
Fachliche Begleitung
- Verantwortliche Fachkraft: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Pflegedienstleitung, Praxisanleiter, M. A. Management im Gesundheitswesen
- Stellvertretung durch eine Pflegedienstleitung des Pflegedienstes Merten & Merten
- Erreichbar täglich 7–21 Uhr, Rückruf binnen 30 Minuten
- Begleitbesuche nach vier Wochen, dann halbjährlich; monatliche Fallbesprechung im Team
Fortbildung und Zuverlässigkeit
- Mindestens ein Fortbildungstag je Person und Jahr, Erste-Hilfe-Auffrischung alle zwei Jahre
- Führungszeugnis vor Tätigkeitsbeginn und alle drei Jahre, im Kinderbereich erweitert
- Verhaltenskodex: keine Annahme von Geld, Geschenken, Vollmachten oder Erbschaften
- Schweigepflicht und Datenschutz – Daten gehen nur mit Ihrer Einwilligung an den Pflegedienst
Beschwerden
- Mündlich, telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder anonym
- Eingangsbestätigung binnen zwei Arbeitstagen, Rückmeldung spätestens nach zehn Arbeitstagen
- Auf Wunsch Wechsel der Bezugsperson
- Externe Stellen: Kreis Unna, Pflegekasse, Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz, Verbraucherzentrale NRW
Krisensituationen
- Klare Abläufe für Notfall, Sturz, akute Verwirrtheit, Weglauftendenz
- Verdacht auf Vernachlässigung oder Gewalt: sofortige Meldung, Fallbesprechung binnen 24 Stunden
- Kinderschutz: Verfahren mit insoweit erfahrener Fachkraft und Jugendamt
- Notfallkarte bei jeder eingesetzten Person, Ereignisprotokoll, Nachbesprechung im Team
Versicherung
- Betriebshaftpflicht mit mindestens 5 Mio. € Deckungssumme inkl. Schlüsselverlust
- Vollkaskoversicherte Fahrzeuge, Insassenunfallschutz bei Fahrten mit Klienten
- Gesetzliche Unfallversicherung aller Beschäftigten (BGW)
- Jahresbericht an den Kreis Unna, interne Audits durch das Qualitätsmanagement des Verbunds
Zum Nachlesen und Weitergeben.
Beide Dokumente liegen auch im Büro aus und werden jedem Interessenten vor Vertragsschluss ausgehändigt.
Fragen zum Konzept?
Beim kostenfreien Hausbesuch gehen wir alles in Ruhe mit Ihnen durch – Leistungen, Preise und was Ihre Pflegekasse übernimmt.